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Unterrichtsorganisation und Information - aktualisiert am 23.04.2021

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

bitte nehmen Sie den

Hier noch einge ergänzende Informationen zur Unterrichtsorganisation in den nächsten Wochen.

  • Gruppen- und Wocheneinteilung
    Woche Unterricht Lernaufgaben HS 9 Kl.10/11S
    vom bis   für zu Hause Unterricht in  
    12.04.2021 16.04.2021 A-Woche Gruppe 1 Gruppe 2 D, Ma, En, Ph, Ch + Gruppe 1 immer anwesend
    19.04.2021 23.04.2021 B-Woche Gruppe 2 Gruppe 1 D, Ma, En, Ph, Ch + Gruppe 1 immer anwesend
    26.04.2021 30.04.2021 B-Woche Gruppe 1 Gruppe 2 D, Ma, En, Ph, Ch + Gruppe 1 immer anwesend
    03.05.2021 07.05.2021 A-Woche Gruppe 2 Gruppe 1 ... schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächern
    10.05.2021 11.05.2021 A-Woche Gruppe 1 Gruppe 2 ... schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächern
    18.05.2021 21.05.2021 A-Woche Gruppe 1 Gruppe 2 ... schriftlichen Prüfungsfächern
    25.05.2021 28.05.2021 B-Woche Gruppe 2 Gruppe 1 ... schriftlichen Prüfungsfächern

    Die Klassen 9S und 10S unterliegen nicht dem Wechselmodell, sind also jede Woche im Präsenzunterricht. Aufgrund der Klassenstärke müssen diese Klassen nicht geteilt werden.
    Vom 12.05.2021 bis 17.05.2021 findet kein Unterricht statt (12.05.2021, 17.05.2021 frei bewegliche Ferientage, 13.05.2021 Himmelfahrt, 14.05.2021 unterrichtsfreier Tag)
    Am 24.05.2021 ist Pfingstmontag.

  • Corona-Tests - Möglichkeiten des Nachweis (Schreiben des SMK vom 16.03.2021, veröffentlicht am 17.03.2021):

    • „Neben der Teilnahme an den Selbsttests an der Schule besteht jedoch gemäß § 5a Abs. 5 SächsCoronaSchVO auch die Möglichkeit, durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachzuweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
      In diesem Fall besteht kein Zutrittsverbot zur Schule. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.
      Als Nachweis, dass ein solcher (Selbst-)Test mit negativem Testergebnis durchgeführt worden ist, sind neben ärztlichen Bescheinigungen auch sog. Selbstauskünfte nach beigefügtem Muster ausreichend (Download unter https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatest-8931.html ).
      Dies gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern für alle Personen, die das Gelände der Schule betreten wollen, einschließlich des schulischen Personals.“

  • Zutrittsverbot:
    Bitte beachten Sie bei Elterngesprächen o. ä. im Gebäude der Schule die Regelungen der Corona-Schutzverordnung:
    Ab dem 15. März 2021 ist Personen, der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

U. Hempel
Schulleiter